ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich und Bindungsfrist
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen der Resilien[i]T GmbH (nachfolgend Resilien[i]T) mit ihren Kunden
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diesen Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Annahmeerklärungen o. ä. beigefügt sind und ihnen durch die Resilien[i]T nicht widersprochen wird, nicht Vertragsbestandteil.
(3) Die Resilien[i]T hält sich an ein Angebot für einen Monat ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.
§ 2 Leistung der Resilien[i]T
(1) Resilien[i]T erbringt die im Angebot bzw. dem entsprechenden Vertrag vereinbarten Leistungen zu den dort vereinbarten Bedingungen und ergänzend zu den Bedingungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind für die Resilien[i]T nur dann verbindlich, wenn diese von der Resilien[i]T ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet worden sind. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, um den Zeitraum, in dem die Resilien[i]T durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes.
(3) Der Resilien[i]T ist aufgrund der Rechts- und Steuerberatungsgesetze die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung, sowie die Hilfeleistung in Steuersachen verwehrt. Der Kunde ist selbst für die Ermittlung der rechtlichen und steuerlichen Anforderungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand verantwortlich und wird der Resilien[i]T die für die Leistungserbringung relevanten Anforderungen rechtzeitig mitteilen.
(4) Die Resilien[i]T ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Die Resilien[i]T wird den Kunden über die Hinzuziehung in Kenntnis setzen. Die Gewährleistung für die Leistungen des Dritten bleibt bei Resilien[i]T.
(5) Bedingungen für Präsenz- und Individualschulungen
Ist Gegenstand der Leistung von Resilien[i]T eine Schulung, gilt folgendes:
– Anmeldungen zur Schulung sind können wie folgt storniert werden:
- Bis 14 Tage vor der Schulung: kostenfrei
- acht Tage vor der Schulung: Gebühr 50 % der Schulungskosten
- einen Tag vor der Schulung oder Nichtantritt: 100 % Stornogebühren.
(6) Bedingungen für Online- Schulungen
a) Vertragsgegenstand
(1) Die Resilien[i]T GmbH stellt auf www.proofskill.de eine Plattform zur Verfügung (nachfolgend „das Portal“ genannt), über welche die ordnungsgemäß angemeldeten Teilnehmer eine jeweils aktuelle Datenschutzschulung nebst Abschlusstest nutzen können.
(2) Entsprechend der Vereinbarung im Bestellschein erwirbt der Kunde das Recht, der dort vereinbarten Anzahl von Nutzern den Zugang zur Datenschutzschulung und dem Test zu ermöglichen.
Nach Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde dazu die entsprechende Anzahl von Zugangscodes und Passwörtern, die er dann an beliebige Teilnehmer innerhalb seines Unternehmens verteilen kann.
(3) Der Zugangscode berechtigt den Teilnehmer, für die Dauer von zwölf Monaten nach Übermittlung des Zugangs
– die Schulung beliebig oft zu nutzen und
– den Test einmalig bis zum Bestehen durchzuführen. Nach dem bestandenen Test endet automatisch die Berechtigung und die technische Nutzungsmöglichkeit des Dienstes für den einzelnen Teilnehmer.
b) Laufzeit eines Vertrages, Kündigung
(1) Die Nutzungsberechtigung für einen vereinbarten und bezahlten Zugang endet zwölf Monate nach Erteilung des Zugangs. Eine automatische Verlängerung erfolgt weder bezüglich des zugrunde liegenden Vertrages noch der Nutzungsberechtigung. Wünscht der Kunde eine Verlängerung, muss er eine neue Bestellung aufgeben.
Dies gilt auch, falls die Nutzungsberechtigung während der zwölf Monate nicht in Anspruch genommen wurde.
c) Schriftformerfordernis
(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an dem Portal abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Die E-Mail-Adresse der Resilien[i]T GmbH lautet contact@proofskill.de. Die postalische Anschrift lautet:
Resilien[i]T GmbH
Monschauer Str. 12
D-40549 Düsseldorf
Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung wird der Diensteanbieter den Kunden hierüber in Kenntnis setzen.
§ 3 Personal der Resilien[i]T, Einsatz von Subunternehmern
(1) Resilien[i]T trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
(2) Resilien[i]T ist bei der Wahl der Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzt, frei.
(3) Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von Resilien[i]T eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Kunde Resilien[i]T hierüber unverzüglich informieren. Resilien[i]T wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.
(4) Resilien[i]T wird sich um Kontinuität bei den für den Kunde tätigen Personen bemühen. Ein Austausch ist dem Kunde frühzeitig vorab anzuzeigen und erfolgt nur durch eine Person, deren Qualifikation mindestens der der zu ersetzenden Person entspricht. Kosten und Aufwendungen, die mit dem Austausch einer Person verbunden sind, insb. im Zusammenhang mit der Einarbeitung einer neuen Person, trägt Resilien[i]T.
(5) Die von Resilien[i]T eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit vom Resilien[i]T einge-setzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen.
(6) Resilien[i]T ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Resilien[i]T trägt dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags, die auf den vom Subunternehmer auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrags werden, den Resilien[i]T mit dem jeweiligen Subunternehmer abschließt. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeitsvereinbarung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Resilien[i]T bzw. ihren Mitarbeitern ungehinderten Zutritt zu den Dokumenten, Geräten und Anlagen zu ermöglichen sowie alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Dokumente zu beschaffen und bereitzustellen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Resilien[i]T über Änderungen an Systemen oder der Organisation, die nicht durch Resilien[i]T oder einen von ihr beauftragten Partner durchgeführt worden sind und die Einfluss auf die Leistungserbringung durch Resilien[i]T haben können, unverzüglich schriftlich zu informieren.
(3) Der Kunde hat Resilien[i]T einen oder mehrere zentrale Ansprechpartner für die Leistungserbringung zu benennen, die auch berechtigt sind, technische und kaufmännische Entscheidungen verbindlich für den Kunden zu treffen. Soweit im Einzelfall ein Ansprechpartner nicht zur Abgabe einzelner Erklärungen berechtigt ist, wird er unverzüglich die entsprechend berechtigten Personen bzw. Gremien seiner Vertragspartei über den betreffenden Sachverhalt informieren und eine Entscheidung herbeiführen. Soweit ein Beschäftigter des Kunden eine Frage zum Schutz seiner eigenen personenbezogenen Daten bei einer Verarbeitung durch den Kunde hat, kann er sich ungeachtet dessen an Resilien[i]T als bestellten Datenschutzbeauftragten wenden.
(4) Der Kunde wird Resilien[i]T alle für die vollständige Bearbeitung einer Anfrage erforderlichen Tatsachen und Umstände mitteilen. Sollten Informationen fehlen, wird Resilien[i]T den Kunden darauf hinweisen. Resilien[i]T wird nur solche Fragen stellen, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Solche Fragen sind vom Kunden vollständig und zutreffend zu beantworten. Eine Anfrage kann nicht zeitnah bearbeitet werden, wenn von Resilien[i]T angeforderte Unterlagen fehlen.
(5) Zusätzliche Mitwirkungsleistungen bei Datenschutzleistungen
Der Kunde wird Resilien[i]T über jede neu geplante Einrichtung oder Änderung von Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, im Voraus informieren, damit eine Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften durch den Datenschutzbeauftragten erfolgen kann. Hierfür wird der Kunde auch innerhalb seiner Organisation Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass Beschäftigte entsprechend frühzeitig eine Einbindung von Resilien[i]T als Datenschutzbeauftragten bewirken.
(6) Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu sichern. Dies auch dann, wenn Resilien[i]T dem Kunden Speicherplatz zur Ablage von Daten zur Verfügung stellt.
Wichtiger Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Datensicherungssoftware auch schon einmal eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl sie in Wirklichkeit ganz oder teilweise nicht gelungen ist. Sicherheit über das Gelingen einer Datensicherung erhält man nur durch das Rückspielen der (angeblichen) Sicherung auf ein Medium (Rücksicherung). Dem Kunden wird empfohlen, abhängig von der Wichtigkeit seiner Daten eine solche Rücksicherung regelmäßig durchzuführen.
(7) Mitwirkungspflichten als wesentliche Pflichten des Kunden
Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Kunde die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von Resilien[i]T zu erbringenden Leistungen, so kann Resilien[i]T – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern Resilien[i]T durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann sie dem Kunde diesen Mehraufwand unter Anwendung der vereinbarten Stundensätze gesondert in Rechnung stellen.
§ 5 Vertraulichkeit, Informationssicherheit
(1) Resilien[i]T wird alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden erhält, vertraulich behandeln. Resilien[i]T darf diese Informationen nur für Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen. Resilien[i]T ist es untersagt, die Informationen ganz oder teilweise zu anderen Zwecken zu nutzen oder die Informationen Dritten zugänglich zu machen. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die
a) der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat;
b) die empfangende Vertragspartei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei selbständig entwickelt hat;
c) die empfangende Vertragspartei von Dritten erworben hat, die in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe nicht an Beschränkungen gebunden sind;
d) ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder werden.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht bzw. nicht mehr, wenn
– die Information allgemein bekannt ist oder nach Kenntnisnahme von der Information durch den Resilien[i]T allgemein bekannt wird;
– Resilien[i]T die Information rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt hat;
– Resilien[i]T zu der Weitergabe vorab ausdrücklich vom Kunden ermächtigt worden ist;
– Resilien[i]T aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist. In diesem Fall hat Resilien[i]T den Kunden über die beabsichtigte Weitergabe vorab zu informieren und die gesetzlich zulässigen und erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten;
– nach Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrages.
(3) Resilien[i]T ist verpflichtet, Beschäftigte und weitere Erfüllungsgehilfen der Resilien[i]T im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Kunde kann von Resilien[i]T einen Nachweis der Durchführung der Verpflichtung verlangen.
(4) Soweit für die Beantwortung von Auskünften die Mitwirkung externer Personen erforderlich oder geboten ist, darf Resilien[i]T mit Zustimmung des Kunden Informationen an fachkundige Personen übermitteln. Resilien[i]T trägt Sorge dafür, dass die betreffenden Empfänger der Informationen diese vertraulich behandeln und nur für die Zwecke verarbeiten und nutzen, für die sie die Daten erhalten haben.
(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei einer elektronischen Kommunikation über das Internet nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass eine unbefugte Kenntnisnahme von Inhalten der Kommunikation durch Dritte stattfindet. Der Auftragnehmer bietet die verschlüsselte Kommunikation per E-Mail an.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist im Angebot bzw. dem entsprechenden Vertrag vereinbart.
(2) Abrechnung nach Aufwand
Sofern eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist, gilt folgendes:
Resilien[i]T berechnet ihre Leistung nach dem erbrachten Zeitaufwand zu dem vereinbarten Stundensatz. Soweit nicht anders vereinbart, werden angefangene 15 Minuten als volle Viertelstunde abgerechnet. Resilien[i]T wird die geleisteten Zeiten in einem Ticket-System dokumentieren und darin Datum, Uhrzeit, Dauer der Tätigkeit und eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit sowie den jeweiligen Mitarbeiter festhalten.
Resilien[i]T rechnet ihre Tätigkeiten jeweils zum Ende eines Monats ab und fügt dazu die Aufzeichnungen aus dem Ticketsystem bei.
Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung und die Nachweise aus dem Ticketsystem zu prüfen und etwaige Einwendungen binnen zehn Tagen nach Zugang beim Kunden in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufzeichnungen als genehmigt.
(3) Kontingente
Kontingente richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im Angebot bzw. dem Dienstleistungsvertrag.
(4) Reisekosten
Für Reisen von Resilien[i]T, die zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben erforderlich sind, werden die Reisekosten gegen Nachweis nach tatsächlichem Aufwand vom Kunden erstattet. Reisezeiten – einschließlich Wartezeiten – werden mit dem halben Stundensatz berechnet.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer.
(6) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig.
(7) Rechnungen von Resilien[i]s an den Kunden werden in elektronischer Form übermittelt. Resilien[i]T wird die Rechnung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail im PDF-Format übermitteln.
(8) Der Kunde kann nur mit von der Resilien[i]T unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.
§ 7 Qualitative Leistungsstörungen
(1) Der Kunde hat Resilien[i]T unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Leistung der Resilien[i]T nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber Resilien[i]T so detailliert wie möglich zu spezifizieren.
(2) Soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung von Resilien[i]T zu vertreten und der Kunde seiner Informationspflicht gem. Abs. 1 nachgekommen ist, ist Resilien[i]T zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunde innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist.
(3) Soweit eine Nachholung der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus von Resilien[i]T zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat Resilien[i]T Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrags erbrachten Leistungen. Der Anspruch auf Vergütung entfällt jedoch für solche Leistungen, die für den Kunden in Folge der Kündigung ohne Interesse sind. Der Kunde hat Resilien[i]T binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung substantiiert schriftlich darzulegen, auf welche Leistungen dies zutrifft.
(4) Weitergehende Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Die Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei qualitativen Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Resilien[i]T deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 8 Haftung
(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt
(3) Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens aber 5 Millionen höchstens zweimal im Jahr, beschränkt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Resilien[i]T bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.
Die Pflicht zur Datensicherung besteht auch dann, wenn Resilien[i]T dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt.
Wegen einer notwendigen Rücksicherung wird auf § 4 Abs. 6 verwiesen.
(6) Der Kunde stellt die Resilien[i]T von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach den Bestimmungen dieses § 4 hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
§ 9 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht an Dritte abgetreten werden.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht der Vertragsparteien ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung der jeweils anderen Vertragspartei stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder schriftlich anerkannt.
(3) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert, aufgehoben oder ergänzt werden. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
(4) Leistungs- und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz der Resilien[i]T.
(5) Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus mit Kaufleuten ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Resilien[i]T, wobei die Resilien[i]T berechtigt ist, den Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(7) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Resilien[i]T GmbH
– Stand 08.11.2022 –